Bußgelder im Straßenverkehr

Posted 30. August 2011 – 10:02 in: Auto, Tuning & Verkehr

Dass Fehlverhalten im Straßenverkehr den Geldbeutel empfindlich belastet, weiß eigentlich jeder. Dass ab 40 Euro Strafe noch mindestens 23,50 EUR an Gebühren hinzukommen, ist schon weniger bekannt. Aber wußten Sie, daß einem auch vorsätzliches Handeln unterstellt werden kann? Zumindest dann, wenn z.B. die Geschwindigkeit außerordentlich stark überschritten war. Welche Strafen für welche Vergehen gelten, steht im aktuellen Bußgeldkatalog 2011.

Generell sind Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb von Ortschaften mit einem Griff in das Portemonnaie des jeweiligen Halters verbunden. Dabei kann es sich um 15 EUR für Überschreitungen bis zehn km/h handeln, oder um 680 EUR ab 70 km/h. Ab 20 km/h Überschreitung kommen noch bis zu vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hinzu. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten wird ab 30 km/h Überschreitung ausgesprochen.

Doch auch unerlaubtes Überholen kann schwerwiegende Folgen haben: 70 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind vielleicht noch verkraftbar, aber daraus können auch schnell 150 EUR werden, wenn Sie etwa rechts überholen. Je nach Gefährdungslage kann dieser Betrag auch höher liegen. Selbst ein unerlaubtes Parken etwa in der “zweiten Reihe” kann schon 40 EUR und einen Punkt kosten, wenn Rettungswege blockiert werden. Sicherheitsgurte oder Motorradhelme nicht zu benutzen kostet 15 bzw. 30 EUR, und bei nur einer vermeintlich kleinen Nichtbeachtung des Rotlichts einer Ampel und Rechtsabbiegen ohne das Vorhandensein eines grünen Pfeils schlägt gleich mit 90 EUR umd drei Punkten zu Buche.

Strafbar sind natürlich auch Alkohol und Drogen am Steuer. Dabei sind 0,3 bis 0,5 Promille Alkohol im Blut nicht strafbar. Darüber wird es gleich drastisch: 500 EUR Strafe, 4 Punkte in Flensburg und zusätzlich noch ein Monat Fahrverbot sind die Regel; je nach Gefährdungslage und wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sind bis zu sieben Punkte und auch ein völliger Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Eine medizinisch-psychische Untersuchung ist ab 1,6 Promille obligatorisch. Fahranfänger sollten gar nichts trinken, da innerhalb der Probezeit die 0,0 Promille-Grenze gilt.

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